Freie Meinungsäußerung ist ein wichtiges Menschenrecht. Das gilt jedoch genauso für das Recht, nicht diskriminiert zu werden. Niemand möchte benachteiligt oder ausgegrenzt werden, weil er oder sie eine bestimmte Herkunft, Hautfarbe oder Religion hat. Auch das Diskriminierungsverbot gehört zum Kern der Menschenrechte.
Was ist nun, wenn man jemanden durch eine bestimmte Äußerung in der Öffentlichkeit diskriminiert? Man darf alles sagen, aber wo liegt in diesem Fall die Grenze zwischen der Meinungsfreiheit und dem Diskriminierungsverbot?
Im Allgemeinen gilt, dass die freie Meinungsäußerung einigen Einschränkungen unterliegt. Man darf z.B. nicht einfach Betriebsgeheimnisse (etwa Kundendaten oder Produktionsverfahren) oder einen militärischen Plan der Regierung in die Öffentlichkeit bringen. Und in Zeiten, in denen der Notstand ausgerufen wurde oder Krieg herrscht, darf die Regierung die freie Meinungsäußerung der Bevölkerung einschränken.
Man darf auch nicht andere Menschen anschwärzen und Lügen über sie verbreiten. Und man darf nicht zu Gewalt, Diskriminierung oder Mord aufrufen. Das ist – in den meisten Ländern – strafbar. Es kann also vorkommen, das ein Richter eine Person aufgrund der Tatsache verurteilt, dass sie zu Diskriminierung aufgerufen hat.
Obwohl sich die Grenze zwischen Diskriminierung und freier Meinungsäußerung nicht immer klar bestimmen lässt, gibt es also Richtlinien und Übereinkünfte, die helfen, diese Grenze zu ziehen.