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Wurde Anne Frank verraten?

Wie wurden die Untergetauchten entdeckt? Wurden sie verraten? Diese beiden Fragen werden am häufigsten gestellt, wenn es um Anne Frank geht. Auf dieser Seite stellen wir dar, was wir genau wissen, welche unbewiesenen Theorien existieren und was mit Sicherheit falsch ist.

Forschung über Jahre

Erklärungen für die Entdeckung basieren vor allem auf Aussagen, da über die Polizeiaktion im Hinterhaus keine amtlichen Dokumente mehr existieren. Lange Zeit stand Verrat als Ursache für die Verhaftung der Untergetauchten im Mittelpunkt, doch daran sind neuerdings Zweifel aufgekommen. Es könnte auch andere Gründe gegeben haben.

Bis heute wird diese Frage erforscht. So untersuchte das Anne Frank Haus noch vor kurzem die Polizeiaktion, und ein ehemaliger FBI-Agent kündigte im Jahr 2017 an, er wolle versuchen, mit einem internationalen Cold-Case-Team und neuen Techniken herauszufinden, wer die Untergetauchten damals verraten hat.

Gesicherte Erkenntnisse über die Entdeckung

  1. Am 4. August 1944 entdecken Polizeibeamte die acht Untergetauchten und verhaften auch zwei Helfer.
    Sowohl fünf Helfer*innen wie auch der einzige überlebende Untergetauchte Otto Frank sind sich über das Datum der Verhaftung einig. Ein amtliches Dokument existiert nicht.
  2. Es sind auf jeden Fall drei Polizisten an der Hausdurchsuchung und der Verhaftung beteiligt: der Österreicher Karl Silberbauer und die Niederländer Gezinus Gringhuis und Willem Grootendorst.
    Otto Frank und seine Helfer*innen erkennen Ende 1945 zwei niederländische Polizeibeamte auf Fotos wieder: Gezinus Gringhuis und Willem Grootendorst. Beide befinden sich zu dem Zeitpunkt im Gefängnis an der Havenstraat und erinnern sich auf Nachfrage noch an die Angelegenheit, so Helfer Johannes Kleiman. Kleiman nennt Karl Silberbauer, Gringhuis und Grootendorst in einem Brief an die Politischen Fahndungsdienst der Kriminalpolizei im Jahr 1946 alle drei beim Namen. 

Diese Behauptungen sind nicht ausreichend fundiert

  1. Es war die Rede von Verrat.
    Otto Frank schreibt im Herbst 1945 an seine Verwandten, dass er zusammen mit den Menschen, die ihm geholfen haben, herauszufinden versucht, wer sie verraten hat. Sie sind davon überzeugt, dass Verrat im Spiel war. Das ist begreiflich; viele Menschen fielen in der Besatzungszeit den Nazis in die Hände, und nicht selten geschah das auch durch Verrat. Es gibt jedoch keinen konkreten Beweis, dass es auch in diesem Fall so war.
    Verrat als Grund für die Verhaftung stand lange im Mittelpunkt der Forschung. Nachstehend geben wir einen Überblick über die Theorien, die im Rahmen dieses Szenarios untersucht wurden, jedoch nicht ausreichend fundiert sind, um als wahr gelten zu können.
  2. Der SD bekam telefonisch einen Tipp über das Hinterhaus und das war der Grund für die Polizeiaktion.
    Es ist nicht bewiesen und lässt sich auch nicht mehr beweisen, dass am 4. August 1944 jemand den SD angerufen hat, um die Untergetauchten zu verraten. Die Erwähnung eines denunziatorischen Anrufs am Vormittag des 4. August stammt von dem SD-Mann Silberbauer. „Nazijäger“ Simon Wiesenthal spürt ihn 1963 auf, und in seiner ersten schriftlichen Erklärung spricht Silberbauer nur von „einem Holländer“ als Anrufer. Seine Aussagen sind jedoch nicht widerspruchsfrei. Später erklärt er, er sei sich nicht sicher, ob es einen Anruf gegeben und wer angerufen habe. Einem Journalisten der Zeitung De Telegraaf zufolge sagt Silberbauer, der Anrufer sei der Lagerarbeiter Willem van Maaren gewesen. Aber auch das ist nicht glaubwürdig genug: Im Sommer 1944 liegt der private Telefonverkehr aufgrund weiträumiger Sperrungen nahezu brach. Deshalb ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass ein beliebiger Bürger so ein Telefonat führen konnte.
  3. Eine Frau hat den SD angerufen und die Untergetauchten verraten.
    Es kursiert die Geschichte, der SD-Mann, der den behaupteten Anruf entgegennahm, habe erzählt, eine Frau sei am Apparat gewesen. Dieser Polizeioffizier, Julius Dettmann, starb wenige Wochen nach der Befreiung in seiner Zelle. Silberbauer hat erklärt, Dettmann habe ihn nicht darüber informiert, wer am Telefon gewesen sei. Die Geschichte über die Frauenstimme stammt von jemandem, dem Otto Frank das angeblich erzählt hat. Dafür gibt es jedoch keine Beweise.
  4. Willem van Maaren war der Verräter.
    Die Helfer*innen misstrauen dem seit einiger Zeit in der Firma tätigen Lagerarbeiter Willem van Maaren. Ohne ihn zu kennen und jemals gesehen zu haben, teilen die Untergetauchten diesen Argwohn. Anne erwähnt ihn im Tagebuch und schreibt ihm sehr negative Eigenschaften zu. 
    Otto Frank und die Helfer*innen zeigen ihn 1947 beim Politischen Fahndungsdienst der Kriminalpolizei an, da sie ihn des Verrats verdächtigen. Die Ermittlungen ergeben jedoch keinen Beweis für seine Schuld. Van Maaren bestreitet die Anschuldigungen und lehnt jedes Schuldeingeständnis ab. Das Verfahren wird eingestellt. Nachdem Silberbauer aufgespürt wurde, folgen neue Ermittlungen. Dabei kommen neue Informationen ans Licht, aber noch immer kein Beweis gegen van Maaren.
  5. Tonny Ahlers war der Verräter.
    Tonny Ahlers ist ein niederländischer Nationalsozialist. Als er mitbekommt, dass sich Otto Frank in einem Gespräch auf der Straße negativ über die deutschen Siegeschancen äußert, setzt Ahlers Otto Frank unter Druck und erpresst Geld von ihm.
    In ihrer Biografie Otto Franks suggeriert Carol Ann Lee, Ottos Firma habe in der Besatzungszeit viele Waren an die deutsche Wehrmacht geliefert. Ihr zufolge soll Ahlers, da er Otto Frank in der Hand gehabt habe, bei den geschäftlichen Transaktionen eine Rolle gespielt haben und die Untertauchten im Hinterhaus später an einen SD-Ermittler verraten haben. Die einzige nachweisbare Lieferung ist jedoch von sehr geringem Umfang und es gibt keinen Hinweis darauf, dass Ahlers von Untergetauchten im Hinterhaus wusste.
  6. Lena Hartog war die Verräterin.
    Lenas Mann Lammert arbeitet „schwarz“ im Firmenlager an der Prinsengracht 263. Er spricht mit seiner Frau über Versteckte im Haus. Nur konnte nie geklärt werden, ob das vor oder nach den Verhaftungen am 4. August geschieht. Nach diesem Tag wäre es kaum verwunderlich: Lammert war ja Zeuge der Polizeiaktion. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass er bereits vorher von den Untergetauchten wusste.
    Lena äußert sich gegenüber einer Bekannten über die Untergetauchten. Diese Frau reagiert erschrocken. Falls das nach dem 4. August war, ist das auch begreiflich. Sie kennt den zu diesem Zeitpunkt auch internierten Kleiman, und Gerüchte können Dritte in seinem Umfeld kompromittieren.
    Die Theorie, dass Lena vor dem 4. August über die Untergetauchten gesprochen hat und möglicherweise selbst die Frau war, die beim SD anrief, stammt von der Anne-Frank-Biografin Melissa Müller. Es gibt dafür jedoch keine Beweise.
  7. Ans van Dijk war die Verräterin.
    Ans van Dijk war eine Jüdin, die als Untergetauchte verhaftet und dann vor die Wahl gestellt worden war, deportiert zu werden oder dabei zu helfen, andere Jüdinnen und Juden aufzuspüren. Sie entschied sich für Letzteres und lieferte den Nazis sehr viele Menschen aus.
    Der Journalist Sytze van der Zee beschreibt in seinem Buch Vogelvrij (Vogelfrei) unter anderem die Möglichkeit, dass van Dijk Kontakt zu dem Nachtwächter hatte, der 1944 einen Einbruch im Haus entdeckte. Einen konkreten Beweis gibt es jedoch nicht.
    Unlängst erschien ein Buch, in dem Ans van Dijk konkret des Verrats beschuldigt wird. Dieses Buch basiert auf Erinnerungen Jahrzehnte später, die noch viel später von Dritten aufgeschrieben wurden. Deshalb lässt sich diese Geschichte nicht überprüfen.
  8. An der Verhaftung waren noch mehr Polizisten beteiligt.
    Die Helfer*innen und auch Silberbauer selbst nennen eine unterschiedliche Zahl von Polizisten, die an der Verhaftung beteiligt waren. Die Zahlen schwanken zwischen fünf und acht. Klärungsversuche blieben ergebnislos. Kein anderer Polizist konnte einwandfrei identifiziert werden oder hat seine Teilnahme zugegeben.

Diese Behauptung ist mit Sicherheit falsch

SD-Leiter Willy Lages wusste, dass „der Anrufer” ein bekannter Informant war.
Diese Theorie basiert auf einer Annahme, die an sich bereits nicht hinreichend bewiesen ist, nämlich dass Verrat durch einen Anruf der Anlass für den Polizeieinsatz war.
Im Jahr 1963 ermittelt die Kriminalpolizei in dieser Sache. SD-Chef Willy Lages wird befragt, ob es logisch sei, dass seine ehemalige Dienststelle nach einem telefonischen Hinweis auf untergetauchte Personen direkt in Aktion getreten sei. Lages antwortet[10], in solchen Fällen sei zuerst die Glaubwürdigkeit des Hinweisgebers überprüft worden, es sei denn, ein Tipp stammte von einem Informanten, der sich schon in der Zeit vorher als glaubwürdig erwiesen habe.
Also: Falls an diesem Vormittag tatsächlich jemand angerufen hat und sofort auf diesen Anruf reagiert wurde, dann kann man daraus schließen, dass der Informant bekannt und glaubwürdig war, so Lages. Er folgt nur der Logik von Annahmen, deren Gültigkeit er nicht kennt und auch nicht zu kennen braucht, um eine schlüssige Antwort zu geben.

Schlussbemerkung

Letztlich ist die Liste der Personen, denen eine Rolle in dieser Angelegenheit zugeschrieben wird, zu lang, um sie in Gänze wiederzugeben. Das gilt umso mehr, als nicht unumstößlich feststeht, ob es sich tatsächlich um einen Verrat gehandelt hat. Neuere Forschungen des Anne Frank Hauses beleuchten die Möglichkeit eines ganz anderen Grundes für die Polizeiaktion und führen Argumente dafür an.

So steht fest, dass zwei Firmenvertreter, von denen die Helfer*innen illegale Marken kauften, wegen ihres Schwarzhandels verhaftet wurden. Lagerarbeiter Lammert Hartog arbeitete „schwarz“ und Direktor Victor Kugler verbuchte nicht alle Einnahmen. Im Gebäude waren zwar Jüdinnen und Juden versteckt, aber es spielte sich dort noch mehr ab.

Anmerkungen
  1. Sehe: Barnouw, David & Stroom, Gerrold van der, Wer verriet Anne Frank? (Münster: agenda, 2005).
  2. “Frank wist wie hem weghaalde”, De Telegraaf, 22. November 1963.
  3. Niederländisches Staatliches Institut für Kriegsdokumentation [NIOD], Die Tagebücher der Anne Frank (Frankfurt am Main: Fischer, 1988), Fassung A, 21. April 1944; Fassung B, 5. Augustus 1943.