Emigration in die Vereinigten Staaten
Das Ziel sehr vieler Menschen war das Einwanderungsland schlechthin: die Vereinigten Staaten. Seit 1924 mussten Emigranten ihr Visum vor der Abreise bei einem amerikanischen Konsulat im eigenen Land beantragen. Die amerikanische Politik war trotz der wachsenden Zahl der Gesuche nicht darauf ausgerichtet, eine Flüchtlingskrise zu lösen; Emigranten wurden zwar stetig, aber nur in begrenzter Zahl aufgenommen. Einen Konsul zu überzeugen, der die finanzielle, politische und moralische Zuverlässigkeit des Antragstellers beurteilen musste, war äußerst schwierig.
Auch die Beschaffung der verlangten Dokumente war kompliziert. Grundvoraussetzung war ein gültiger Pass. Zum 25. November 1941 entzog Deutschland jedoch allen außerhalb des Reichsgebiets lebenden deutschen Juden, sofern sie noch nicht individuell ausgebürgert worden waren, kollektiv die Staatsangehörigkeit. Und obgleich es in Europa Diplomaten gab, die Staatenlose mit Notpässen ausstatteten, bedeutete diese Maßnahme eine schwerwiegende Komplikation für den Emigrationsprozess.
Im Juni 1941 wurden außerdem alle diplomatischen Vertretungen der USA in Deutschland und im besetzten Europa geschlossen. Von da an war die Emigration in die Vereinigten Staaten nur noch für die Menschen möglich, die ein amerikanisches Konsulat in Spanien, Portugal oder im unbesetzten Teil Frankreichs erreichen konnten.
Der Angriff der japanischen Luftwaffe auf den amerikanischen Flottenstützpunkt Pearl Harbor im Dezember 1941 brachte die transatlantische Schifffahrt zunächst zum Erliegen. Später fuhren dann in begrenztem Umfang wieder Passagierschiffe aus Europa, doch im Jahr 1942 und danach gelang nur noch wenigen Verfolgten die Passage in die USA.